Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kletterwaldes Einsiedel, vertreten durch den Betreiber
MSA GbR
Würzburger Str. 1
97230 Estenfeld
Tel.: 0157 3164 1503

Anmerkung:
Im Folgenden wird das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter angesprochen. Wir möchten einen sicheren Raum für alle schaffen und sprechen uns ausdrücklich für Vielfalt und gegen jeglichen Hass und Diskriminierung in sämtlichen Bereichen aus. Sollte es Anmerkungen geben, bitten wir um Feedback, um uns verbessern zu können.

Bestätigung der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vor Benutzung des Kletterwaldes muss jeder Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Sorgeberechtigte / verantwortliche volljährige Begleiter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und diese mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen haben.

Benutzung des Kletterwald Einsiedels
Die Benutzung des Kletterwald Einsiedels ist mit Risiken verbunden. Es muss mit Gefahren gerechnet werden. Der Teilnehmer hat ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Benutzung anzuwenden. Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet.
Der Teilnehmer ist nach Entrichtung des Eintrittspreises berechtigt, sämtliche Parcours des Kletterwald Einsiedels je nach Alter und Körpergröße während seiner Öffnungszeiten für 2-3 Stunden zu nutzen. Für Begleitpersonen ist der Kletterwald Einsiedel frei zugänglich.
Dem Teilnehmer wird eine Sicherheitsausrüstung ausgehändigt. Diese Sicherheitsausrüstung besteht aus Klettergurt, Sicherungsseil einschließlich Rolle sowie zwei Sicherungskarabiner. Sie darf nicht an andere Personen übertragen werden. Die Sicherheitsausrüstung ist nach Anweisungen eines Trainers zu benutzen und nur durch geschultes Personal an- und abzulegen.

Allgemeine Sicherheitsanweisungen
Das Betreten und die Benutzung des Kletterwald Einsiedels unter Alkohol, Drogen sowie anderen, die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen bzw. Arzneimitteln ist untersagt.
Der Kletterwald Einsiedel ist für Teilnehmer ab dem Alter von 3 Jahren geeignet, welche nicht an einer Krankheit, psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die bei der Benutzung des Kletterwald Einsiedels eine Gefahr für sich selbst oder eine andere Person darstellen könnte. Schwangeren Frauen ist das Klettern nicht gestattet.
Im gesamten Kletterwald Einsiedel herrscht aus Brandschutzgründen absolutes Rauchverbot. Teilnehmern im ausgeliehenen Klettergurt ist auch das Rauchen auf der Straße untersagt.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, wetterangepasste und belastungstaugliche Kleidung sowie geschlossenes, festes Schuhwerk zu tragen.

Teilnahme Minderjähriger

  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt:
    Kinder von 6 – 9 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten / aufsichtsverpflichteten volljährigen Begleiter unmittelbar begleitet werden, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist. Dies muss durch Mitklettern einer erwachsenen Aufsichtsperson geschehen d.h. wenn das Kind ein Problem mit dem Aktionssystem haben sollte, kann die Aufsichtsperson dies erkennen und reagieren.
  • Kinder von 10 – 13 Jahren dürfen alleine klettern, jedoch muss ein Sorgeberechtigter / Aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter permanent anwesend sein. In Jedem Fall muss der Sorgeberechtigte / Aufsichtsverpflichtete an der Einweisung teilnehmen, damit er in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung und die Elemente auf richtige Weise benutzt und die sicherheitstechnischen Anweisungen befolgt werden sowie eine Hilfestellung (verbal) jederzeit möglich ist.
  • Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den Kletterwald allein besuchen, müssen in diesem Fall aber eine entsprechende Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Das entsprechende Formular ist unter www.kletterwald-einsiedel.de/einverständniserklärung erhältlich.

Sicherheitsanweisungen beim Klettern
Jeder Teilnehmer muss vor dem Benutzen der Anlage an einer Einweisung teilnehmen und einen Einweisungsparcours unter Aufsicht eines Trainers absolvieren. Alle Anweisungen der Trainer sind bindend und unbedingt zu befolgen.
Jede Übung darf gleichzeitig nur von jeweils einem Teilnehmer begangen werden. Auf Plattformen dürfen sich höchstens 3 Teilnehmer gleichzeitig aufhalten.
Die Sicherungskarabiner müssen immer am dafür gekennzeichneten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umsichern muss immer einer der beiden Karabiner mit dem Sicherungsseil verbunden sein. Es dürfen niemals beide Karabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Im Zweifelsfall ist ein Trainer herbeizurufen. Das genaue Vorgehen wird in der Einweisung durch einen Trainer erklärt.

Mitführen von Gegenständen
Gegenstände (z.B. Schmuck, Mobiltelefon, Kamera) dürfen bei der Benutzung des Kletterwald Einsiedels nicht in einer Weise mitgeführt werden, die eine Gefahr für die Teilnehmer selbst oder andere Personen darstellen können.
Auf Anweisung eines Trainers hat der Teilnehmer mitgeführte Gegenstände an einem sicheren Platz am Boden zu deponieren. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den Kletterwald Einsiedel zu bringen. Von Seiten des Kletterwald Einsiedels werden keinerlei Haftung, Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kletterwald Einsiedels, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen und schonenden Behandlung der ausgeliehenen Sicherheitsausrüstung und der Anlagen des Kletterwald Einsiedels verpflichtet.
Für Beschädigungen der Sicherheitsausrüstung sowie der im Kletterwald Einsiedel vorhandenen Einrichtungen und Anlagen ist der Teilnehmer ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle.

Eigenverantwortung
Der Kletterwald wird regelmäßig gewartet. Die Benutzung des Kletterwaldes einschließlich aller Einrichtungen ist jedoch mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Allen Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterwaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

Haftung des Kletterwald Einsiedels
Der Kletterwald Einsiedel haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kletterwald Einsiedels, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Kletterwald Einsiedels zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in diesem Vertrag genannten Einrichtungen.
Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Hausrecht, Ausschluss von Personen, Betriebsunterbrechung
Der Kletterwald Einsiedel übt das Hausrecht aus. Er hat das Recht, Teilnehmer, die sich nicht an diese Benutzungsregeln oder an eine Anweisung eines Trainers halten, vom Klettern auszuschließen. Hat der Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten, ist er nicht zur Rückforderung des von ihm gezahlten Eintrittspreises berechtigt.
Der Kletterwald Einsiedel kann den Betrieb jederzeit (z.B. aus sicherheitstechnischen Gründen wie Feuer, Sturm, Gewitter, technische Defekte) ganz einstellen oder auf bestimmte Parcours begrenzen. Der Kletterwald Einsiedel ist verpflichtet, den Teilnehmer in diesem Fall unverzüglich zu informieren.

Datenschutz
Der Kletterwald Einsiedel ist berechtigt, Daten der Teilnehmer im Rahmen des Vertrages zu erfassen und für 10 Jahre zu speichern.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01. April 2023.